Rußfilter
Mit Inkrafttreten der Verschärfung der Grenzwerte für Feinstäube für kleine und mittlere Feuerungsanlagen ab dem 01.01.2015 müssen die vorhandenen Feuerstätten für Festbrennstoffe die neuen Grenzwerte einhalten, um nicht durch den Bezirkschornsteinfegermeister stillgelegt zu werden.
Schornsteinabbruch und Schornsteinerneuerung
Nicht mehr benötigte oder marode Schornsteine werden in Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgetragen. Der Schutt kann mittels Aufzug von der Dachfläche befördert werden.
Einzug von Edelstahlrohre & Querschnittsverengung
Bei Modernisierungen von Heizungsanlagen ist zumeist der vorhandene Querschnitt des Schornsteines ( Rauchzuges ) zu groß. Der Einzug von Edelstahlrohren ist zumeist unkompliziert und verhindert Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kaminmauerwerks und somit in den Wohnungen.
Erstellen von Außen- und Innenkaminen
Ähnlich wie bei Edelstahlaußenschornsteinanlagen können zusätzliche Kaminschächte innerhalb eines Gebäudes, oder aber auch außen angebaut werden. Die notwendigen Deckendurchführungen innerhalb des Gebäudes können von uns erstellt und angepasst werden.
Erstellen von Edelstahlaußenschornsteinanlagen
Nicht immer ist es durch die vorhandenen Schornsteine – Querschnitte möglich, zusätzliche Kaminöfen oder neue Heizungsanlagen anzuschließen. Alternativ bietet sich die Möglichkeit durch außenliegende Edelstahlschornsteinanlagen, den Wunsch nach Veränderung des Heizsystems trotzdem zu verwirklichen.